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SPD Ortsverein Baumholder - Westrich.

Verbandsgemeinderat verweigert Verbandsbürgermeister Entlastung :

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Die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat hat in der jüngsten Sitzung gemeinsam mit der Fraktion der FWG Dr. Nagel und einem weiteren Ratsmitglied der FDP-Fraktion dem Bürgermeister der VG Bernd Alsfasser die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 mit 10:5 Stimmen verweigert.

Die Ablehnung der Entlastung findet seinen Grund in der Anlage eines Betrages in Höhe von 750.000 € bei der Greensil Bank. Nach einem Prozess beim Landgericht München gegen den Finanzvermittler ist zwar ein Teilbetrag zurückgeflossen, es bleibt aber ein Fehlbetrag in mittlerer 6-stelliger Höhe als Schaden für die VG.

Der Verlust hätte, so der Vorsitzende der SPD-Fraktion Andreas Pees, durch einfache Internetrecherche vermieden werden können, worauf auch der Landesrechnungshof in seinem Sonderprüfungsbericht vom 2.7.2021 verwiesen hat.

Wie auch schon in der Sitzung von Pees zitiert, lasse sich laut Rechnungshof ein Anlagegeschäft ohne ausreichende Sicherheit auch nicht mit der Vermeidung von Negativzinsen begründen, schon gar nicht, wenn wie hier im Gegenzug nur geringfügigste Positivzinsen erzielt werden.

Nach der Gemeindeordnung sei, so Pees, bei Geldanlagen der Grundsatz „Sicherheit vor Ertrag“ zu beachten, wonach ein Kapitalverlust bei einer Geldanlage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss. Dieser Grundsatz wurde durch den Bürgermeister nach Meinung der SPD und FWG Dr. Nagel (grob) fahrlässig nicht beachtet. Mit einfacher Internetrecherche hätte man selbst herausfinden können, dass das vom Finanzvermittler genannte Rating der Bank nicht mehr aktuell war und sich gegenüber dem vorangegangen Rating gar verschlechtert hatte.

Ebenfalls zu beachten sei, dass die Neuaufnahme eines Liquiditätskredits vor dem Hintergrund der Geldanlage laut Rechnungshof zumindest in Höhe von 750.000 € rechtswidrig war (vgl. Seite 15, letzter Absatz im Bericht des Landesrechnungshofes).

Vor diesem Hintergrund waren die Ratsmitglieder mit überwiegender Mehrheit der Auffassung, dass der Bürgermeister die Amtsgeschäfte nicht rechtskonform geleitet habe, soweit rechtswidrigerweise Liquiditätskredite aufgenommen wurden, und soweit der Grundsatz Sicherheit vor Ertrag bei der Geldanlage nicht beachtet wurde. Der Bürgermeister habe der VG damit Schaden zugefügt, in dem sich das Vermögen durch den teilweisen Ausfall erheblich reduziert habe.


 

 

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